Umsatzsteuer – UVA

Umsatzsteuer – UVA

  • Was du über die Umsatzsteuermeldung an das Finanzamt wissen solltest
    • keine Pflicht für Kleinunternehmer
    • monatlich: jeweils am 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monats
    • oder vierteljährlich am: 15.2, 15.5., 15.8. und 15.11. aber nur wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Gesamtumsatz nicht über € 100.000,– lag
Die Meldung wird am Besten über das Onlineportal des Bundesministeriums für Finanzen gemacht.
 finanzonline.bmf.gv.at 
Die Handysignatur ist hier sehr zu empfehlen.

Dies hier soll keine Beratung sein, nur die Erfahrung die ich gemacht habe.
Bei Fragen wendet euch bitte unbedingt vertrauensvoll an eureN SteuerberaterIn.

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